Liebe Eltern,

mittlerweile gibt es einen Impfstoff gegen Corona. Jeder Mensch, der sich impfen lassen möchte, kann dies in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass es keine Impflicht in Sachen Corona gibt und in erster Linie haben Risikogruppen (beispielweise: Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Medizinpersonal etc.) Priorität.

Kinder gehören nicht zu dem Risikogruppe dementsprechend müssen diese auch nicht geimpft werden. Kinder dürfen weiterhin den Kindergarten und die Schule besuchen, auch wenn sie nicht geimpft sind. ABER:

In Deutschland gilt seit dem 1. März 2020 jedoch ein Impfflicht nach dem Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten geimpft werden sollen. Einen Nachweis das die Impfung stattgefunden hat soll bis 31.Juli 2021 eingereicht werden.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle. In einem von 1.000 bis 2.000 Fällen kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine meist tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE).

Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose“ Kinder-Krankheit. Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen, vor allem, weil es keine Behandlung gegen Masern gibt.

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Wenn ein Kind nicht gegen Masern geimpft ist, so darf das Kind nicht in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden. Kinder, die bereits in der KiTa sind und deren Eltern die Impfung ablehnen, können vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.

In der Schule sieht es anders aus: Da in Deutschland Schulpflicht gilt, dürfen nicht geimpfte Kinder nicht ausgeschlossen werden. Es können aber hohe Bußgelder bis zu 2500 Euro gegen die Eltern verhängt werden, wenn sie der Impfpflicht für die Kinder nicht nachkommen.

Eine Impfung können Sie nur umgehen, wenn medizinische Gründe vorliegen (beispielsweise bei einer Unverträglichkeit). Diese muss aber von einem Arzt durch ein offizielles Gesundheitszeugnis mit Angabe der Diagnose bescheinigt werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich an uns wenden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!