Betreuungsangebote an der Goldbergschule

s. Offener Ganztag (OGS) →

Beurlaubung

Falls ein Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlaubt werden muss, können die Eltern einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser Antrag muss rechtzeitig bei der Schule eingehen. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres werden schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt. Eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Die Schule ist verpflichtet unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden. Fehlt ein Kind direkt vor oder nach den Ferien ohne Vorlage eines ärztlichen Attests, kann ein Bußgeld erhoben werden.

Bücher

Die Schulkonferenz beschließt, welche Schulbücher angeschafft werden. Die Eltern sind laut Lehrmittelgesetz dazu verpflichtet, einen Teil der Schulbuchkosten zu übernehmen. Der Rest wird über den Lehrmitteletat finanziert und durch die Stadt Hagen getragen. Das Büchergeld kann bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat bezahlt werden.
Eltern, die Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, können der Schule den entsprechenden Nachweis vorlegen, damit die Kosten von der Stadt Hagen übernommen werden.
Die Bücher, die das Kind von der Schule bekommt, sind geliehen und müssen mehrere Jahre benutzt werden. Sie werden am Ende des Schuljahres wieder zurückgegeben. Damit auch die nachfolgenden Kinder ein sauberes und ordentliches Buch ausgeliehen bekommen können, müssen die Bücher (auch zu Hause) sorgfältig behandelt und mit einem Schutzumschlag versehen werden. In die Bücher, die Eigentum der Goldbergschule sind, darf nicht hineingeschrieben werden.